Trotz Schufa: Teilkasko mit eVB-Nummer erhalten
Teilkasko trotz Schufa mit eVB-Nummer erhalten
Ein Auto ist teuer. Es ist also wenig verwunderlich, dass viele Autobesitzer ihr Auto so gut schützen möchten, wie es nur geht. Während die Kfz-Haftpflicht als Pflichtversicherung nur für Schäden an Fremdfahrzeugen aufkommt, leistet die Teilkasko auch Hilfe, wenn der eigene Wagen Schäden hat. Nur was enthält die Teilkasko eigentlich und steht sie auch denjenigen offen, die negative Einträge in der Schufa haben? Können auch diese Autofahrer auf den Teilkaskoschutz hoffen und gar eine eVB-Nummer erhalten? Wir klären auf.
Die eVB-Nummer hängt nicht an der Teilkasko
Rund um die eVB-Nummer reiht sich ein Mythos an den nächsten. Fakt ist aber, dass diese Nummer rein gar nichts über die Art der Kfz-Versicherung verrät. Sie ersetzt schlichtweg die alte Doppelkarte:
- Versicherungsnachweis – über die eVB-Nummer wird ein Nachweis über das Vorhandensein einer Kfz-Versicherung eingereicht. Dieser Nachweis bezieht sich jedoch rein auf die Haftpflichtversicherung. Die Schufa spielt also überhaupt keine Rolle.
- Pflichtversicherung – gesetzlich muss jedes Fahrzeug haftpflichtversichert sein. Die eVB-Nummer bestätigt dies, ohne auf weitere Zusatzversicherungen oder Inhalte einzugehen. Hinter der eVB-Nummer ist weder eine Mallorca-Police noch die Vollkasko hinterlegt.
- Funktionsweise – zumeist übermittelt bei einem Versicherungswechsel zuerst die Altversicherung, dass sie zum Zeitpunkt X nicht mehr zuständig ist. Die neue Versicherung übermittelt nun ihre eigene eVB-Nummer und teilt mit, dass sie ab Zeitpunkt X die Versicherung übernimmt. Bei einer Neuanmeldung bekommt der Fahrzeughalter die eVB-Nummer zugeschickt und zeigt sie bei der Anmeldung vor. In vielen Fällen handelt die Versicherung zudem proaktiv und meldet ihre Nummer vorab schon der Behörde.
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Eine eVB-Nummer wird somit vergeben, sobald überhaupt eine Kfz-Versicherung abgeschlossen wird. Da in den Kaskoversicherungen immer eine Haftpflicht mit einhalten ist, gibt es die Nummer automatisch mit dazu. Autofahrer müssen sie also nicht zusätzlich anfordern, denn sie erhalten stets eine elektronische Versicherungsbestätigung.
Die Teilkasko mit der eVB-Nummer: Was ist wichtig?
Wie bereits erwähnt, ist die Kfz-Haftpflicht auch in der Teilkasko enthalten. Allerdings gibt es immer noch Unterschiede bezüglich der Haftpflichtinhalte. Im Regelfall gehen die Versicherer zwar hin und inkludieren ihre eigene Form der Haftpflicht, die weit über die gesetzlichen Vorgaben hinausgeht, dennoch lohnt sich ein zweiter Blick.
- Hohe Deckungssummen – in den modernen Haftpflichtversicherungen werden Personenschäden mit pauschal 100 Millionen Euro abgesichert, Sach- und Vermögensschäden werden zusammengefasst und ebenfalls mit mindestens 100 Millionen aufgeführt. Die gesetzliche Regelung sieht beispielsweise für Personenschäden gerade einmal 7,5 Millionen Euro vor. Die erhöhten Deckungssummen schützen den Fahrer.
- Weshalb? – Deckungssummen beschreiben die Einstandspflicht einer Versicherung. Leicht zu erkennen ist das bei Hausratversicherungen. Wer dort seine hochwertige Modellbausammlung nicht eigens versichert hat, steht mitunter nach einem Brand mit fast leeren Händen da. Im Haftpflichtbereich ist das besonders ärgerlich, denn entstehen durch einen Unfall höhere Kosten als versicherungstechnisch abgedeckt, kann sich der Geschädigte persönlich an den Verursacher wenden. Jeder kann für sich ausrechnen, ob er im Ernstfall einen Millionenschaden in seinem Leben aus eigener Tasche begleichen kann. Schufa-Einträge und eine schlechte Bonität sind vorprogrammiert, zugleich gilt ein Titel für dreißig Jahre.
Zum Glück stellt die Haftpflicht eine Pflichtversicherung dar, bei der Versicherer Kunden aufgrund Einträgen in der Schufa oder einer schlechten Bonität nicht einfach ablehnen können. Zudem bieten die meisten Versicherer aus Prinzip die verbesserte Haftpflicht mit den höheren Deckungssummen. Wer nun glaubt, dass nur die Haftpflicht offensteht, der irrt sich. Auch trotz Einträgen in der Schufa und einer schlechten Bonität ist ein Abschluss der Teilkasko möglich. Dennoch sollte jeder auf die Inhalte achten:
- Einzelheiten – die Teilkasko ist inhaltlich gut aufgestellt und recht klar geregelt. Besitzer von E-Autos müssen ein wenig mehr aufpassen, denn diese Autos bedürfen mitunter einen gesonderten Schutz. Oft kann die Teilkasko über Module noch kostengünstig erweitert werden, sodass Fahrer praktisch einen Teil des Vollkaskoschutzes erhalten. Module sollten immer dem Komplettpaket gegenübergestellt werden – teils ist die Modulvariante günstiger.
- Verbesserungen – während die Vollkasko das Rundumpaket liefert, ist die Teilkasko eine abgespeckte Variante. Das zeigt sich mitunter bei Wildunfällen und auch bei Marderbissen. Eine Aufbesserung der Inhalte ist nun teils sinnvoll. Wer beispielsweise an Reitställen vorbeifährt oder ländlich wohnt, sollte die Wildunfälle um Nutztiere erweitern. Jetzt zählen auch Unfälle mit Pferd, Rind oder Hund anstelle von Wildschweinen. Die Erweiterung bei Marderbissen schließt hingegen Folgeschäden mit ein, die nicht direkt mit dem Biss zusammenzubringen sind. Beißt der Marder also ein Kabel durch, welches nicht gleich zum Stillstand führt, dafür aber drei Wochen später zum Motorschaden, greift die Teilkasko.
- Bonität – bei allen Kfz-Versicherungen ist die Schufa eher uninteressant. Autofahrer erhalten häufig auch die Teilkasko, wenn sie eine schlechte Bonität oder Einträge in der Schufa haben. Die eVB-Nummer gibt es ohnehin nach Versicherungsabschluss.
Auf die Kosten der Teilkasko können Autofahrer durchaus Einfluss nehmen. Ein sicherer Abstellort ist beispielsweise für günstigere Kosten bekannt. Das heißt, dass ein Wagen, der in der Garage, im Carport oder wenigstens auf einem eigenen Grundstück abgestellt wird, günstiger versichert werden kann als der Wagen, der an der Hauptstraße abgestellt werden muss. Auch über Telematiktarife lassen sich die Kosten senken, allerdings muss nun jeder für sich entscheiden, ob er gewillt ist, jede seiner Fahrten aufzeichnen zu lassen. Inwieweit sich die Versicherung bei einem Unfall auf diese Daten berufen kann, ist noch nicht abschließend geklärt.
Die Teilkasko erhalten: Ohne Kündigung versichert sein
Versicherungen sind schon lustig. Hat man sie, sollen sie einen schützen, doch nutzt man sie, können sie einen kündigen. Auch die Teilkasko soll Schäden am versicherten Fahrzeug tragen, doch bei häufiger Nutzung wartet oft die Vertragskündigung. Das Problem: Versicherer tauschen sich durchaus untereinander aus und als Fahrzeughalter muss die Altversicherung bei neuen Verträgen angegeben werden. Das Wort »Kündigung« stellt nicht unbedingt ein positives Merkmal dar. Aber wann wird es bei der Teilkasko gefährlich?
- Kleinstschäden – die meisten Autofahrer melden kleine Schäden ohnehin nicht, da sie von der zu zahlenden Selbstbeteiligung abgedeckt sind. Allerdings sollten diese Schäden gar nicht gemeldet werden, sondern sogleich abseits der Versicherung gezahlt werden. Sobald die Versicherung darüber Bescheid weiß, wird der Schadensfall vermerkt, auch wenn der Kunde über die Selbstbeteiligung dafür aufkommt.
- Meldungen – vielfach wird geraten, keine Schäden unter 750 Euro an die Teilkasko zu melden. Ist schon die Schufa im Spiel und die Bonität schwach, ist solch eine Summe teils schwer zu stemmen. Nun gilt die Abwägung. Ist es der erste Kaskoschaden überhaupt? Dann ist die Meldung kein Problem. War vor zwei Jahren ein Schaden? Dann sollte überlegt werden. Sollten ständig Schäden gemeldet worden sein (auch versicherungsübergreifend), könnten Probleme anstehen.
- Sonderkündigungsrecht – jede Versicherung und jeder Versicherungsnehmer kann nach der Kenntnis über die Schadensregulierung eine Sonderkündigung aussprechen. Die Versicherung kann also den Schaden zahlen – und sogleich kündigen. Auch der Versicherungsnehmer kann diesen Weg wählen. Eine solche Kündigung sieht im eigenen Portfolio weniger positiv aus und wirkt sich mitunter auf den Abschluss einer neuen Kaskoversicherung aus.
Wie eine Versicherung mit Teilkaskoschäden umgeht, hängt immer vom Einzelfall ab. Vielfahrer mit mehreren hunderttausend Kilometern jährlich, die gleich beim Vertragsbeginn angegeben wurden, unterliegen immer einem erhöhten Risiko. Steinschläge oder Lackschäden sind also wahrscheinlich. Wer allerdings als Wenigfahrer nur zwei Mal im Monat Brötchen holen fährt und so häufig Schäden meldet, wie der Vielfahrer, wird wahrscheinlich Probleme bekommen.
Trotz Schufa eine günstige Teilkasko mit eVB-Nummer finden
Heute ist es fast nur über Vergleiche möglich, den Tarifdschungel von Versicherungen zu durchblicken. Auf unserer Seite stellen wir allen Interessenten einen kostenlosen und unverbindlichen Kfz-Versicherungsvergleich zur Verfügung, der bei der Suche nachhaltig hilft. Mit wenigen Angaben filtert der Rechner die verfügbaren Versicherungen und erstellt eine passende Auswahlliste, anhand der ein Autofahrer seinen persönlichen Favoriten finden kann.
Der Wechsel oder der Erstabschluss einer neuen Teilkasko ist fast ein Kinderspiel. Über die Vergleichsliste kann bereits die Versicherungsanfrage gestellt werden. Wird die Anfrage angenommen, wird die eVB-Nummer per SMS und E-Mail versendet. Bei einem Versicherungswechsel wird die neue eVB-Nummer gleich der Behörde gemeldet, auch die alte Versicherung erklärt ihr Austrittsdatum nach der Kündigung. Einzig die Kündigung der alten Kfz-Versicherung müssen Verbraucher noch selbst übernehmen. Bei einer Neuanmeldung hängt die Vorgehensweise mitunter von der Stadt ab, denn nicht jede Stadt erlaubt bislang die virtuelle Anmeldung eines Fahrzeugs.
Die Schufa steht einem Wechsel der Kfz-Versicherung oder dem Neuabschluss einer Teilkasko übrigens nicht im Wege. Gerade bei Zahlweisen von einem halben Jahr oder einem Jahr im Voraus wird den Versicherern jeder Wind aus den Segeln genommen, denn es kann nun kaum zu einem Zahlungsverzug kommen. Zugleich sparen Versicherungsnehmer auf diese Weise Geld.
✅ FAQ: Teilkasko trotz Schufa mit eVB-Nummer
1. Kann ich eine Teilkaskoversicherung trotz negativer Schufa abschließen?
Ja, viele spezialisierte Versicherer bieten auch bei negativer Schufa eine Teilkaskoversicherung an – oft ohne klassische Bonitätsprüfung.
2. Erhalte ich trotzdem eine eVB-Nummer für die Zulassung?
Ja, bei einem erfolgreichen Vertragsabschluss stellen viele Anbieter die eVB-Nummer sofort bereit – auch ohne Schufa-Abfrage.
3. Muss ich die Teilkasko im Voraus zahlen?
Nicht zwingend! Einige Versicherungen ermöglichen eine monatliche Zahlung – auch bei eingeschränkter Bonität.
4. Deckt die Teilkasko auch Glasschäden und Diebstahl ab?
Ja, die Teilkaskoversicherung schützt u. a. bei Einbruchdiebstahl, Glasbruch, Wildunfällen und Elementarschäden – unabhängig von der Bonität.
5. Gibt es Anbieter, die komplett auf eine Schufa-Prüfung verzichten?
Ja, es gibt Versicherer, die explizit ohne Schufa-Abfrage arbeiten. Sie konzentrieren sich auf den Versicherungsschutz, nicht auf die Kreditwürdigkeit.
6. Wie schnell bekomme ich die eVB-Nummer nach Vertragsabschluss?
In der Regel sofort – per E-Mail oder direkt im Kundenbereich, sodass du dein Fahrzeug noch am selben Tag zulassen kannst.
7. Kann ich auch bei laufender Privatinsolvenz eine Teilkasko erhalten?
Ja, auch während der Wohlverhaltensphase ist der Abschluss einer Teilkaskoversicherung möglich – bei passenden Anbietern.
8. Ist eine Teilkasko ohne Schufa teurer?
Nicht unbedingt. Die Beiträge können leicht höher ausfallen, bewegen sich aber meist in einem bezahlbaren Rahmen.
9. Ist die eVB-Nummer bei schufafreien Tarifen genauso gültig?
Ja, die eVB-Nummer hat die gleiche Gültigkeit wie bei jeder anderen Versicherung – sie wird offiziell bei der Zulassungsstelle anerkannt.
10. Wo finde ich seriöse Teilkasko-Versicherer ohne Schufa?
Auf spezialisierten Vergleichsportalen oder direkt bei Anbietern, die sich auf Versicherungen trotz Schufa und Vorkassefreiheit spezialisiert haben – wie z. B. auf KFZ-Versicherung-trotz-Schufa.de