Kfz-Haftpflicht und eVB-Nummer – das ist trotz Schufa wichtig
Kfz-Haftpflicht trotz Schufa
In Deutschland herrscht bezüglich des Straßenverkehrs ein Pflichtversicherungsgesetz. Ist ein Fahrzeug nicht in einer Haftpflicht versichert, so kann es weder angemeldet werden, noch darf es auf den Straßen fahren. Eine Anmeldung ist ohne den Nachweis nicht möglich und endet eine Versicherung nach einer Anmeldung, so kann und wird die Behörde den Wagen stilllegen. Für Autofahrer, die Einträge in der Schufa haben, ist das kein Nachteil, es ist ein Glücksgriff. Trotzdem sollten Betroffene nicht die erstbeste Versicherung nehmen, sondern sich informieren und das Beste aus ihrem Tarif herausholen.
Die Pflichtversicherung definiert die untere Messlatte
Der Gesetzgeber schreibt die absoluten Must-haves einer Pflichtversicherung vor. Die unterste Kategorie wird von den Versichern jedoch selten beworben, denn sie verbessern die Haftpflicht meist in etlichen Punkten von sich aus. Trotzdem müssen Versicherer wenigstens die Grundvariante jedem anbieten, der nicht in die beiden folgenden Kategorien passt:
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- Versicherungsbetrug – sollte ein Kfz-Halter diese eine Versicherung bereits in der Vergangenheit nachweislich und mit Urteil betrogen haben, so ist eine Ablehnung möglich. Die Schufa-Einträge oder die eigene Bonität spielen nun keine Rolle, Grundlage ist der Versicherungsbetrug. Aber: Auf diesen Grund darf sich nur diese einzelne Versicherung berufen. Andere Versicherer müssen den Kunden in der Kfz-Haftpflicht aufnehmen.
- Schulden – dieser Grund ist eher selten, denn es gibt andere Wege, um offene Forderungen einzutreiben. Hat ein Autohalter aber bei Versicherungsgesellschaft A noch offene Schulden, so könnte er abgelehnt werden. Versicherung B muss ihn aber aufnehmen. In der Praxis werden jedoch schlichtweg Ratenzahlungen oder andere Vereinbarungen getroffen.
Von der Kaskoversicherung kann ein Autofahrer aufgrund einer schlechten Bonität und Einträgen in der Schufa ausgeschlossen werden. Nun ist es dennoch notwendig, dass er auf die Kfz-Haftpflicht verwiesen wird.
Der Gesetzgeber definiert die Inhalte der Kfz-Haftpflicht genau. Versicherungsgesellschaften dürfen sie stets verbessern, nicht aber nach unten korrigieren. Das Gesetz schließt die Deckungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden mit festen Höhen mit ein, wobei die Summen gering sind. Schutzbriefe oder Auslandsschutz sind nicht enthalten. Ein Großteil der Versicherer geht längst hin und bietet die reine Basisvariante der Kfz-Haftpflicht nicht mehr an. Stattdessen nehmen sie auch Kunden mit schlechter Bonität in die verbesserte Haftpflicht für das Kfz auf.
Was macht die bessere Kfz-Haftpflicht aus?
Die verbesserte Variante der Kfz-Haftpflicht steht also auch denjenigen offen, die Einträge in der Schufa haben. Auch die eVB-Nummer wird natürlich automatisch vergeben. Da der Gesetzgeber nur geringe Summen vorschreibt und diese als veraltet gelten, sind die Versicherungen eigenständig dazu übergegangen, die Leistungsinhalte zu verbessern und den Kunden nun besser abzusichern. Was das für Autofahrer, die eine Kfz-Haftpflicht mit eVB-Nummer suchen, bedeutet, führen wir nun auf:
- Die Deckungssummen – sie sind für Versicherer normal und kommen auch bei privaten Versicherungen vor. Kurzum: Ein Schaden ist bis zu Summe X versichert. Bei der Hausratversicherung ersetzt der Versicherer beispielsweise den Schaden nach einem Wasserrohrbruch bis zu dieser Summe.
- Personenschäden - gerade bei Autounfällen sind Personenschäden häufig. Das Gesetz sieht eine Summe von 7,5 Millionen Euro vor, die längst überholt ist. Massenunfälle, schwere Personenschäden oder langwierige Verletzungen können den Betrag übersteigen. Versicherer gehen deshalb hin und setzen von sich aus 100 Millionen pauschal für Personenschäden fest.
- Sachschäden – im Gesetz stehen 1,22 Millionen Euro. Sollte ein Autofahrer einen voll beladenen Lkw mit hochwertigen Elektroteilen auf der Autobahn in einen Unfall verwickeln und das Gut geht verloren, ist der Betrag gleich erreicht.
- Vermögensschäden – auch hier sieht der Gesetzgeber nur 50.000 Euro vor. In den heutigen Kfz-Haftpflichtversicherungen werden die Vermögens- und Sachschäden oft zusammengefasst und ebenfalls mit mindestens 100 Millionen Euro abgedeckt.
Viele Menschen fragen sich, weshalb hohe Deckungssummen überhaupt notwendig sind. Während die Sachlage bei der Hausratversicherung noch recht nachvollziehbar ist, ist es bei der Haftpflicht nicht ganz so leicht verständlich. Im Grunde ist es aber so, dass die Kfz-Haftpflicht bis zu der versicherten Summe einspringt und zahlt. Alle Gelder, die darüber hinausgehen, können Unfallbeteiligte nun direkt beim Unfallverursacher persönlich einfordern. Wer also mit zwanzig Jahren einen Massenunfall mit hohen Personen- und Sachschäden verursacht und nur in der Basisvariante versichert ist, wird mit einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit auch die nächsten dreißig Jahre nicht glücklich. Denn der Vollstreckungstitel über die Restforderung hat eine Laufzeit von dreißig Jahren. Neue Einträge in der Schufa und eine extrem geminderte Bonität für quasi einen Großteil des Lebens sind also garantiert.
Auch in den Kaskoversicherungen sind die verbesserten Kfz-Haftpflichtverträge enthalten. Natürlich gibt es die eVB-Nummer auch generell. Da die Doppelkarte entfiel, sind eVB-Nummern als Versicherungsnachweis gängig.
Mehr herausholen bei der eVB Nummer trotz Schufa
Während die Deckungssummen das Kernkonzept der Kfz-Haftpflicht trotz Schufa sind, bieten Versicherer gerne weitere Inhalte an, die wahlweise direkt im Vertrag enthalten sind oder über Module hinzugefügt werden können.
An dieser Stelle gibt es direkt einen Tipp: Die Varianten der direkten Inklusion und der Module sollten immer zusätzlich miteinander verglichen werden. Teilweise sind Modullösungen günstiger. Aber welche Zusätze gibt es und welche werden gebraucht? Diese Frage kann natürlich jeder am Ende nur für sich selbst beantworten:
- Mallorca-Police – wer rein in Deutschland Auto fährt und auch niemals im Urlaub einen Mietwagen nehmen würde, kann auf den Zusatz verzichten. In allen anderen Fällen ist der Schutz allerdings sinnvoll. Zwar ist das Fahren im Ausland stets über die eigene Kfz-Versicherung abgedeckt, doch orientieren sich die Versicherungen an den örtlichen Deckungssummen. Diese sind fast immer niedriger als in Deutschland. Der Autofahrer könnte also wieder nachkommende Forderungen zu tilgen haben, wenn der Unfall höhere Kosten verursacht. Mit der Mallorca-Police im Gepäck gelten auch im Urlaubsland die Deckungssummen der Kfz-Versicherung in Deutschland. Achtung: Es muss auf die Gültigkeit der Versicherung geachtet werden. Oft sind diese Policen auf Europa begrenzt.
- Schutzbrief – im ADAC und anderen Autoklubs ist er enthalten, allerdings pflegt nicht jeder Autofahrer eine solche Mitgliedschaft. Nun kann er den Schutzbrief über die Kfz-Versicherung erhalten und wird im Ernstfall abgeschleppt.
- E-Fahrzeug – zwar sind nur wenige E-Fahrzeuge ausschließlich haftpflichtversichert, doch gilt dieser Zusatz indirekt auch für die Kaskoversicherungen: Das Abschleppen von E-Fahrzeugen muss inkludiert sein. Der Antrieb und das Gewicht des Fahrzeugs erhöhen die Abschleppkosten deutlich.
- Fahrerschutz – eine Kfz-Haftpflicht schützt nur die Mitfahrer und weiteren Unfallbeteiligten, nicht aber den Fahrer. Mit dem zusätzlichen Fahrerschutz lässt sich diese Lücke für sich selbst schließen.
Die eVB-Nummer selbst bietet Behörden keinen Aufschluss über diese Zusatzinhalte. Die Nummer wird bei allen Kfz-Versicherungen vergeben und beweist nur, dass eine Haftpflichtversicherung besteht. Ohne eine eVB-Nummer ist eine Haftpflichtversicherung nicht vorhanden, wird die Nummer als ungültig gemeldet, erlischt die Zulassung des Fahrzeugs. Bestandteile, Versicherungshöhen oder Zusatzleistungen indes werden nicht von der Nummer belegt. Sie gelten als reine Absprachen zwischen dem Versicherungsnehmer und der Versicherung. Jede Behörde kann ausschließlich über die Abfrage der eVB-Nummer prüfen, ob das Fahrzeug im Sinne des Straßenverkehrsrechts ordnungsgemäß versichert ist.
Selbst bei einer sehr schlechten Schufa und einer minderwertigen Bonität wird die eVB-Nummer vergeben, sobald der Versicherungsvertrag zustande kommt. Autofahrern wird höchstens ein Einstieg in die Kaskoversicherungen verwehrt, die Basisvariante der Haftpflicht muss angeboten werden. Oft verzichten Versicherer darauf und bieten dem Kunden gleich die verbesserte Kfz-Haftpflicht samt Zusatzinhalten an.
Ob der Wagen neu versichert wird oder ob ein Wechsel der Versicherung stattfindet, die Kfz-Versicherung meldet die eVB-Nummer immer der zuständigen Behörde. Bei der Erstanmeldung ist das persönliche Erscheinen natürlich notwendig, da die Nummernschilder vergeben werden müssen. Sollte die eigene Stadt bereits die Anmeldung digital bieten, ist die eVB-Nummer ebenfalls mit im Spiel.
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Unser Vergleichsrechner für die Kfz-Versicherung bietet einen simplen, schnellen und natürlich kostenlosen Weg, um eine neue Kfz-Haftpflicht zu finden. Natürlich erfolgt nach dem Versicherungsabschluss gleich der Versand der eVB-Nummer. Ob Sie nun als Autofahrer eine verbesserte Versicherung wünschen oder nach einer neuen Kfz-Versicherung suchen, ist unerheblich. Der Vergleich funktioniert in jedem Fall.
✅ FAQ: KFZ-Haftpflicht trotz Schufa
1. Kann ich eine KFZ-Haftpflicht trotz negativer Schufa abschließen?
Ja! Es gibt spezialisierte Versicherer, die auch bei negativer Schufa eine KFZ-Haftpflichtversicherung anbieten – ganz ohne Bonitätsprüfung.
2. Ist eine KFZ-Haftpflichtversicherung ohne Schufa legal?
Absolut. Diese Versicherungen sind vollkommen legal. Es handelt sich um ganz normale Verträge, nur ohne Abfrage deiner Bonität bei der Schufa.
3. Bekomme ich auch mit schlechter Bonität eine eVB-Nummer?
Ja! Viele schufafreie Versicherer stellen dir sofort nach Vertragsabschluss eine gültige eVB-Nummer zur Zulassung deines Fahrzeugs aus.
4. Muss ich bei negativer Schufa den Jahresbeitrag im Voraus zahlen?
Nicht zwingend. Es gibt Anbieter, die monatliche Zahlungen ermöglichen – auch ohne Vorkasse oder Vorauszahlung.
5. Wie finde ich eine günstige KFZ-Haftpflicht trotz Schufa?
Vergleiche spezialisierte Anbieter online oder nutze Portale, die auf Versicherungen bei negativer Bonität spezialisiert sind. Es gibt faire und bezahlbare Tarife.
6. Welche Leistungen umfasst die schufafreie KFZ-Haftpflicht?
Genau wie jede andere Haftpflichtversicherung deckt sie Schäden ab, die du mit deinem Fahrzeug an Dritten verursachst – zuverlässig und gesetzlich vorgeschrieben.
7. Kann ich auch Zusatzleistungen wie Teilkasko oder Schutzbrief erhalten?
Ja! Viele Anbieter ermöglichen auch zusätzliche Leistungen wie Teilkasko, Rabattschutz oder Auslandsschutz – trotz negativer Schufa.
8. Gibt es Wartezeiten bei der Versicherung ohne Schufa?
Nein. Der Versicherungsschutz beginnt sofort – oft schon mit Erhalt der eVB-Nummer. Du kannst dein Auto also direkt zulassen.
9. Wird mein Schufa-Eintrag durch die KFZ-Haftpflicht beeinflusst?
Nein. Wenn der Versicherer keine Schufa-Abfrage durchführt, erfolgt auch kein neuer Eintrag. Deine Bonität bleibt unberührt.
10. Kann ich meine alte Versicherung kündigen und zu einem Anbieter ohne Schufa wechseln?
Ja, das ist möglich. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit oder bei einem Sonderkündigungsrecht kannst du problemlos zu einem schufafreien Anbieter wechseln.